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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung



1. Die nachfolgenden AGB gilt für alle vom Fotografen und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten / Mitarbeiter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.

2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.

3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.

5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.

Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien und jedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).

 

§ 2 Auftrag



1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff . 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten beruht sich auf 6 Monaten nach der Hochzeit. Nach diesem Zeitraum erfolgt die Aufbewahrung ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht



1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung des Fotos im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung der Fotografin zum Schadensersatz.

5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.

Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen & Preisangaben



1. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.

3. Rechnungen sind 7 Tage vor der Hochzeit zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferte Datenträger, Eigentum der Fotografin. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.

4. Zahlungen sind in per Überweisung oder bar am Hochzeitsteg zu leisten. Gegen Ansprüche der Fotografen kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

5. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20 % fällig. Erst mit Eingang der Gebühr bei der Fotografin gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

§ 5 Einräumung Veröffentlichungsrechte



1. Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) vornehmen darf. Die Fotografin darf die Fotos auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient.

2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

3. Die Fotografin wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich die Fotografin in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen / Fantasienamen des Brautpaares publiziert.

5. Die Fotografin verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.

 

§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung



(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

(2) Über den jeweilige Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Die Fotografin wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.

(3) Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) der Fotografin werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.

(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.

 

§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang



1. Für Schäden gleich welcher Art haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.

2. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.

7. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, und sollte die Fotografin aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird sie sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.

8. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.

9. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

10. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben

übernimmt der Fotograf keine Haftung.

 

§ 8 Rücktritt



1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der o.a. Anschrift.

Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E- Mail nicht der Schriftform genügt.

2. Eingang der Rücktrittserklärung

- bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50% des Gesamtbetrags.

- bis zu 1 Monate oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des Gesamtbetrags.

3. Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und die Fotografin für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet.

4. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.

5. Corona Bestimmungen - Die Hochzeit wird aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung verschoben, wird die geleistete Anzahlung auf den neuen Termin innerhalb eines Jahres übertragen. Sofern der Fotograf am Ersatztermin der Hochzeit nicht mehr verfügbar sei, wird die Anzahlung komplett erstattet.

Wenn die Hochzeit aus persönlichen Gründen ( z.B. Brautpaar möchte die Gästezahl nicht reduzieren, Restaurant storniert die Buchung usw.), verschoben wird (aber man darf so gesehen arbeiten, es gibt keine Beschränkung vom Gesetz her), bleibt die Anzahlung den Fotografen und das Brautpaar muss die Fotografin für einen neuen Termin neu buchen.

Sollte die Fotografin nicht ins Standesamt dürfen, läuft die Zeit dennoch normal weiter und die Zeit wird nicht hinten angehangen.

Bei einer Einschränkung der Größe der Feier kann die vertraglich vereinbarte Reportagedauer verringert werden. (Minimun, 4 Stunden)

 

§ 9 Exklusivität und Befugnisse

1. Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. Die Fotografin ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.

3. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung oder Hochzeitsfotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitfotos bleiben aber der Fotografin vorbehalten.

4. Die Fotografin hat Priorität bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit der Fotografin abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf

Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall das jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.

§ 10 Datenschutz & Datenerhebung

1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich.

2. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, ver-arbeitet und gespeichert werden.

3. Die Fotografin trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies

*zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und

*zum Zweck der Vertragsdurchführung,

*vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und

*zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen

erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

4. Die Fotografin wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.B. Online- Galerien, Fotobücher, Abzüge ...) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

5. Die personenbezogenen Daten werden nach 5 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

Franciska Leoncio, Joseph-von-Eichendorff Str. 13, 88131 Lindau

 

11 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

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